Kosten:


  • Was kostet eine Einheit?
    Derzeit kostet eine Einzelstunde à 50 Minuten 100€.
    Ich habe leider keinen Kassenvertrag, daher übernimmt die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten (ca. 30-50€, je nach Kasse).
  • Bekomme ich Geld von der Krankenkasse zurück?
    Sie erhalten eine teilweise Refundierung (teilweise Kostenerstattung) von Ihrer Krankenkasse. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. 
    Das bedeutet, dass Sie zuerst die Therapie-Einheiten bezahlen und dann bei der Krankenkasse um Refundierung einreichen und dann einen Teilbetrag zurück bekommen. Formulare und genauere Informationen gebe ich Ihnen gerne im Erstgespräch.
  • Wie viel bekomme ich von meiner Kasse zurück?
    Je nach Krankenkasse etwa 30-50€, auch private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen Teil der Kosten.
    Hier können Sie sehen, wie viel Sie von Ihrer Krankenkasse pro Einheit zurück bekommen können:
    Link zur Höhe der Beträge

Häufig gestellte Fragen (FAQ):


  • Was brauche ich, um Psychotherapie in Anspruch zu nehmen?
    Sie brauchen eigentlich nur einen Termin für ein Erstgespräch und  Motivation, zur Therapie zu kommen.
    Bei körperlichen Symptomen ist es hilfreich, wenn Sie diese Beschwerden ärztlich abklären lassen, um weitgehend auszuschließen, dass Sie an einer körperlichen Erkrankung leiden bzw. wissen, unter welcher Sie leiden.

  • Wie oft findet Therapie statt?
    • Einzeltherapie: meistens wöchentlich oder 14tägig zu je 50 Minuten pro Einheit
    • bei akuten Krisen können auch mehrere Termine pro Woche stattfinden

  • Wie vertraulich wird das, was ich in der Therapie erzähle, behandelt?
    Verschwiegenheit ist für Psychotherapeutinnen und Psychotheapeuten einer der wichtigste Pfeiler. Es werden ohne Einverständnis der Patientinnen und Patienten keine Informationen an Dritte weitergegeben. Wir Psychotherapeutinnen  und Psychotherapeuten unterliegen einer sehr strengen Verschwiegenheitspflicht.

  • Brauche ich eine ärztliche Zuweisung?
    Grundsätzlich nicht, nur wenn Sie bei der Krankenkasse um Teilrefundierung ansuchen, dann benötigen Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes vor der zweiten Therapie-Einheit.

  • Was ist der Unterschied zwischen Psycholog/innen und  Psychotherapeut/innen?
    • Psychologinnen und Psychologen,  die keine Therapeuten sind, erstellen mit Hilfe von psychologischen Tests psychologoische Diagnosen / Gutachten, die z.B. darüber Auskunft geben können, unter welchen Ängsten Sie in welchem Ausmaß leiden.
    • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben eine mehrjährige (akademische) Ausbildung, ihre Aufgabe ist es, psychische Störungen zu behandeln, in dem Sinn, dass der Leidensdruck gemildert wird oder ganz verschwindet. Dadurch wird die Lebensqualität verbessert.

  • Wie verläuft ein Erstgespräch?
    Das Erstgespräch dient dazu, einander kennenzulernen und zu überprüfen, ob die "Chemie" stimmt, ob es möglich ist, Vertrauen auzufbauen.
    Im Erstgespräch wird geklärt, warum jemand in Therapie kommt und was das Ziel der Therapie sein soll/könnte.
    Ich erfrage Informationen zu Ihrer Lebensgeschichte und kläre mit Ihnen gemeinsam ab, wie wir gemeinsam arbeiten und bin für alle Fragen und Anliegen, die sie im Zusammenhang mit der Therapie stehen, offen.
    Interessant ist auch, warum Sie sich gerade jetzt dazu entschlossen haben, Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.

  • Wie lang dauert eine Therapie?
    Wir treffen einander wöchentlich (Einzeltherapie) und überlegen, was Sie am Ende der Psychotherapie erreicht haben wollen und danach richtet sich im Wesentlichen auch die Dauer der Therapie.
    Es gibt Kurzzeittherapien, die vielleicht 10 Sitzungen dauern, wenn es z.B.  darum geht, eine berufliche Entscheidung zu treffen und kann bis zu mehrere Jahren dauern, bis die Lebensqualität so weit ist, dass Sie merken, dass Sie keine professionelle Unterstützung mehr brauchen. Bei solchen längeren Prozessen, wird dann die Häufigkeit der Sitzungen weniger, das bedeutet, es finden dann Sitzungen monatlich oder im Abstand von mehreren Wochen, was individuell angepasst wird.

  • Wie werden Eltern in die Therapie mit ihren Jugendlichen eingebunden?
    Häufig vereinbaren Eltern von Jugendlichen den ersten Termin, und ich lade zunächst die Eltern oder einen Elternteil gemeinsam mit dem /der Jugendlichen zu einem Gespräch zu mir in die Praxis ein, um zu klären, worum es geht.
    Danach finden in der Regel Elterngespräche nur nach Absprache mit dem / der Jugendlichen statt oder es ergibt sich zwischen den Therapieterminen eine akute Krise. Die Elterngespräche finden immer im Beisein des / der Jugendlichen statt.